Willkommen im neuen Zuhause

Willkommen im neuen Zuhause
(Praktische Tipps zum Einzug und Wohnen)
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Die Wohnungsübergabe
Zur Aufnahme des aktuellen Zustandes wurde bei der Übergabe der Wohnung ein Protokoll erstellt. Vergleichen Sie den Zustand der Wohnung nochmals mit dem Protokoll. Stossen Sie auf einen Mangel, welcher nicht protokolliert ist, teilen Sie diesen der Verwaltung schriftlich mit, die Meldefrist beträgt 14 Tage.
Die Namenschilder
Der Einheitlichkeit wegen werden die Namensschilder für Briefkasten, Türglocke usw. durch die Verwaltung zu Lasten des Mieters bestellt. Es kann vorkommen, dass sich die Zustellung dieser Schilder verzögert. In diesem Fall ist am Briefkasten eine provisorische Anschrift zu erstellen, welche nach Anbringung der richtigen Schilder wieder zu entfernen ist. Auch bei späteren Änderungen ist zu beachten, dass neue Schilder zu bestellen sind. Kleber sind nicht gestattet.
Die Waschküche
Die Benützung der Maschinen lassen Sie sich am besten vom Hauswart oder einem Nachbarn erklären. Dort erhalten Sie auch die nötigen Instruktionen betreffend Waschplan bzw. der Benützungsordnung.
Nebenräume
Gehört zu Ihrem Mietobjekt ein Keller- und/oder ein Estrichabteil, vergessen Sie nicht, dieses mittels einer Schliessvorrichtung abzuschliessen. Bei einer späteren Rückgabe der Wohnung, ist das Ihnen zugeteilte Abteil ebenfalls geräumt und gereinigt zurückzugeben. Ein Abtausch der Abteile mit anderen Mietern ist nicht gestattet.
Die Hausordnung
Hausordnung bedeutet nicht Kontrolle über andere und anderer über Sie. Sie ist ganz einfach eine Wohnhilfe. "Leben und leben lassen" heisst die Devise. Um das Wohnen in einem Haus möglichst angenehm zu gestalten, gilt es ein paar Grundregeln zu beachten, die in der Hausordnung festgehalten sind. Lesen Sie sie aufmerksam. Sie gilt für jede Mieterin und jeden Mieter.
Sollten trotzdem einmal Probleme auftauchen, ist es erfahrungsgemäss die beste Variante, wenn Sie erst versuchen mit der anderen Partei direkt einen gemeinsamen Nenner zu finden. Sollte sich keine Lösung ergeben, steht Ihnen selbstverständlich der Hauswart bzw. die Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ruhezeiten
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat Anspruch auf die nötigen Ruhezeiten. Die in der Hausordnung angegebenen Zeiten sind deshalb unbedingt einzuhalten.
Pflege des Mietobjekts
Wohnen Sie in Ihren Räumen, aber schonen Sie diese dabei. Alle Einrichtungsgegenstände unterliegen der Abnutzung durch Gebrauch oder natürliche Alterung. Ein Teil Ihrer Miete deckt auch die normale Abnutzung. Bei übermässiger Abnutzung hat der Vermieter jedoch ein Recht auf Entschädigung. Bevor Sie einen neuen Teppich auf den Parkettboden kleben oder die Innentüren neu streichen, fragen Sie die Verwaltung. Nehmen Sie Veränderungen und Verbesserungen an der Wohnung nur mit unserer Zustimmung vor.
Denken Sie daran, dass bei einem Auszug grundsätzlich der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss.
Kleiner Unterhalt
Dem Mieter obliegen die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen. Die kleinen Unterhaltsarbeiten sind fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen und die Kosten vom Mieter zu tragen. Beachten Sie dazu die Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag, Abschnitt 4.B.
Recycling und Entsorgung
Ihr Kreisbüro oder Ihre Gemeinde geben Auskunft über die Termine der einzelnen Sammelaktionen oder Sperrgutabfuhren und wo sich die Sammelstellen für Sondermüll wie Öle, Farben, Chemikalien oder Batterien in Ihrer Nähe befinden. Diese Stoffe gehören niemals in die normale Müllabfuhr oder gar in den Abfluss, da sie Umweltschäden verursachen und Wasser ungeniessbar machen. Zum Sondermüll zählen auch Altpapier, Glas, Metall und Aluminium.
Energie
Die Verantwortung für unsere Nachkommen und unsere Umwelt lässt uns bewusst und sorgfältig mit Energie umgehen. Dazu ein paar Tipps:
Licht
Natürliches Licht bewusst nutzen ist die beste Art des Energiesparens. Stellen Sie zum Beispiel keine dunklen Möbel vor ein Fenster, denn die dunkle Farbe schluckt das Licht. Verwenden Sie Energiesparlampen in Räumen, in denen das Licht lange brennen soll.
Wasser
Die Warmwasserversorgung steht nach der Heizung an zweiter Stelle beim Energieverbrauch eines Haushaltes. Sie verbraucht bis zu 30 Prozent der gesamten Energie. Für ein Vollbad braucht es dreimal mehr Wasser wie für eine Dusche. Sie erhöhen Ihren Wasserverbrauch um ein Vielfaches, wenn Sie sich bei offenem Wasserhahn rasieren oder unter fliessendem Wasser waschen. Die Reparaturkosten für die Dichtung eines tropfenden Wasserhahns sind weit billiger als die Energiekosten des Wasserverbrauchs, die das Tropfen verursacht.
Lüften
Richtig ist, zwei- bis dreimal am Tag fünf bis zehn Minuten zu lüften, damit die Frischluft in den Räumen zirkulieren kann. Falsch ist es, gar nicht zu lüften. Dadurch kann zum Beispiel eine zu hohe Luftfeuchtigkeit entstehen, die zu Feuchtigkeitsschäden an den Wänden und am Mobiliar führt und Einfluss auf Ihre Gesundheit haben kann. Ein dauernd geöffnetes Kippfenster nützt nichts, da die Luft nicht zirkulieren kann. Ausserdem ist die Einbruchgefahr erheblich erhöht.
© Privat Treuhand- und Verwaltungs AG, Zürich (2016)